Der BW-e-Solar-Gutschein

02. Feb 2022

Bis zu 1.500 € vom Verkehrsministerium sichern. Jetzt bei uns informieren wie's funktioniert und welche Voraussetzungen es gibt. Förderung für E-Auto & Wallbox.

BW-e-Solar-Gutschein
BW-e-Solar-Gutschein
  • 1.000 € gibt es vom Verkehrsministerium im Rahmen des BW-e-Solar-Gutscheins, wenn Sie ein neues E-Auto kaufen oder leasen und gleichzeitig eine Photovoltaikanlage betreiben. Gefördert werden E-Pkw (M1), E-Leichtfahrzeuge (L6e und L7e) sowie E-Nutzfahrzeuge (bis 3,5 t (N1)).
  • 500 € gibt es zusätzlich für die Installation einer Wallbox in Verbindung mit der Beschaffung eines Autos.


Wie es funktioniert - in 4 Schritten:

  1. E-Auto bei uns bestellen. Sie kaufen, leasen oder finanzieren Ihr Wunsch-Elektroauto gem. den oben stehenden Voraussetzungen. Schauen Sie sich gerne unsere aktuellen Angebote für Volkswagen, Audi und ŠKODA an.
  2. Antrag stellen. Sie stellen einen Antrag bei der L-Bank. Einfach Online-Antrag ausfüllen und bei der L-Bank einreichen.
  3. Bearbeitungszeit abwarten. Sobald die L-Bank Ihren Antrag geprüft und für positiv befunden hat, erhalten Sie den Zuwendungsbescheid mit Ihrer Fördersumme.
  4. Überweisung durch die L-Bank. Die L-Bank überweist die Fördersumme an Sie, nachdem Sie der L-Bank folgendes übermittelt haben: Verwendungsnachweis, Kaufverträge und Zahlungsnachweise für Ihr gefördertes E-Auto.

Weiterhin beachten:

  • Das E-Auto muss min. 3 Jahre bzw. entsprechend der Leasingdauer (Förderung von max. 3 Jahren) in Baden-Württemberg zugelassen sein und überwiegend dort verkehren (Zweckbindungszeitraum).
  • Der Antragsteller muss Anlagenbetreiber sein gemäß § 3 Nr. 2 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder innerhalb von 6 Monaten nach Datum des Zuwendungsbescheids Anlagenbetreiber werden, indem eine neue PV-Anlage installiert wird (finale Inbetriebnahme muss innerhalb der 6 Monate erfolgen).
  • Die PV-Anlage muss eine Mindestleistung von 2 kWp pro gefördertes Auto aufweisen.
  • Die Versorgung der Wallbox muss durch eigenen PV-Strom erfolgen.

Der Sinn dahinter:

Das Ministerium für Verkehr versteht den BW-e-Solar-Gutschein als Anreiz, sich für einen mit Elektroantrieb ausgestatteten PKW oder Leicht­kraft­fahr­zeug zu entscheiden und diese (bilanziell) aus zusätzlicher regenerativer Stromversorgung zu laden.

Weitere Infos erhalten Sie auf der Internetseite der L-Bank