E-Auto-Prämie: Staatliche Förderung für Elektroautos in Deutschland

E-Auto-Prämie: Staatliche Förderung für Elektroautos in Deutschland
E-Auto-Prämie: Staatliche Förderung für Elektroautos in Deutschland

Wer bekommt wie viel (1.500-6.000 €), welche Fahrzeuge sind förderfähig, Einkommensgrenzen, Kinderbonus, Antrag ab Mai 2026. Einfach erklärt.

Die E-Auto-Prämie 2026 unterstützt Privatpersonen beim Kauf / Leasing eines Elektroautos. Bis zu 6.000 Euro Förderung sind möglich.

Ab wann gilt die Förderung?

Für alle Neuwagen, die ab dem 01.01.2026 zum ersten Mal in Deutschland zugelassen werden. 

Wichtig: Das Zulassungsdatum zählt, nicht der Kaufvertrag.

Welche Fahrzeuge bekommen die Prämie?

Gefördert werden neue Pkw (Klasse M1):

  • Reinem Elektroantrieb (BEV)
  • Plug-in-Hybrid (PHEV) oder Range-Extender (REEV) nur wenn mindestens 80 km elektrisch gefahren werden können oder der CO₂-Ausstoß maximal 60 g/km beträgt.

Wie hoch ist die E-Auto-Prämie 2026?

Je nach Fahrzeug und Haushaltssituation gibt es 1.500 € bis 6.000 €.

Grundbetrag

  • 3.000 € für reine E-Autos (BEV)
  • 1.500 € für förderfähige Plug-in-Hybride (PHEV)

Extra-Bonus nach Einkommen (soziale Staffelung)

  • +1.000 € bei zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis 60.000 €
  • +1.000 € zusätzlich, wenn es max. 45.000 € sind

Familienbonus

  • +500 € pro Kind (unter 18), maximal 1.000 €

➡️ Maximal möglich: 6.000 €.

E-Auto Förderung
E-Auto Förderung

Wer kann die Prämie beantragen (Einkommensgrenzen)?

Privatpersonen mit max. 80.000 € zu versteuerndes Haushaltseinkommen pro Jahr. Mit Kindern erhöht sich die Grenze:

  • 1 Kind: +5.000 €
  • 2 Kinder: bis 90.000 €

Was ist mit Paaren ohne Trauschein (eheähnliche Gemeinschaft)?

Auch bei eheähnlichen Gemeinschaften zählt das Haushaltseinkommen beider Partner zusammen.

Was ist mit Rentnern ohne Steuererklärung?

Wer keine Steuererklärung hat, kann diese nachträglich abgeben. Alternativ sind u. a. Rentenbezugsbescheinigung + Selbsterklärung weiterer Einkünfte vorgesehen (Details findest du in der Förderrichtlinie).

Gilt die Förderung auch für Leasing?

Ja. Kauf und Leasing werden gleich gefördert. Wichtig:

  • Das Auto muss auf dich zugelassen sein
  • Du musst es mindestens 36 Monate behalten (Mindesthaltedauer)

Ab wann kann ich den Antrag stellen?

Die Antragstellung soll über ein Online-Portal erfolgen, das voraussichtlich ab Mai 2026 freigeschaltet wird.

Kann ich die Prämie rückwirkend beantragen?

Ja. Alle Fahrzeuge mit Zulassung ab 01.01.2026 können nachträglich gefördert werden. Der Antrag muss spätestens 1 Jahr nach Zulassung gestellt werden.

Gibt es eine Mindesthaltedauer?

Ja. 36 Monate. Das Auto darf in dieser Zeit nicht verkauft oder abgegeben werden.

Welche Unterlagen brauche ich?

  • Kauf- oder Leasingvertrag
  • Fahrzeugschein (Zulassung auf Antragsteller)
  • 2 aktuelle Steuerbescheide (oder alternative Nachweise)
  • Empfohlen: Online-Ausweisfunktion + AusweisApp zur schnelleren Bearbeitung

Wo gibt es die offiziellen Infos?

Die offiziellen Infos des Bundesumweltministeriums (BMUKN) findest du hier: https://www.bundesumweltministerium.de/foerderung/fragen-und-antworten-zur-e-auto-foerderung

E-Auto Prämie 2026
E-Auto Prämie 2026

Stand: 21.01.2026 / Eigene Zusammenfassung von der Website des Bundesumweltministeriums (BMUKN). Alle Angaben ohne Gewähr.